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| MEDIATION | ||
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Eingetragene
Mediatorin laut ZivMediatG: http://www.mediatorenliste.justiz.gv.at/mediatoren/mediatoren.nsf/contentByKey/
RHIR-68QC5L-DE-p
Mitglied der "Experts Group Wirtschaftsmediation" NEU: Mit 1. Juli 2008 gibt es die so genannte „Lehrlingsmediation“ (§15a BAG - außerordentliche Auflösung eines Lehrverhältnisses). Im Infoblatt „Lehrlingsmediation“ (pdf) sind die wichtigsten Punkte sowohl für Unternehmen als auch Lehrlinge zusammengefasst. Haben Sie Fragen? Rufen Sie mich doch einfach an! Das Gesetz definiert Mediation in § 1 Abs. 1 ZivMediatG: "eine auf Freiwilligkeit der Parteien beruhende Tätigkeit, bei der ein fachlich ausgebildeter, neutrale/r Vermittler/in (Mediatorin oder Mediator) mit anerkannten Methoden die Kommunikation zwischen den Parteien systematisch mit dem Ziel fördert, eine von den Parteien selbst verantwortete Lösung ihres Konfliktes zu ermöglichen". Mediation "in
Zivilrechtssachen" (Zivilrechtsmediation ) ist Mediation
zur Lösung von Konflikten, für deren Entscheidung an sich die
ordentlichen Zivilgerichte zuständig sind (§ 1 Abs. 2 ZivMediatG).
Mediation
ist Verhandlung zwischen Streitparteien in Anwesenheit eines Dritten (Mediator),
der die Verhandlung nach einem strukturierten Ablauf leitet. Die Mediation
dient der gütlichen Einigung und fragt nicht nach der
"Schuld", sondern danach, wie die Parteien in Zukunft
miteinander umgehen wollen (Lösungs- und Zukunftsorientiert).
Dabei entscheiden ausschließlich die Parteien, worüber sie verhandeln
und wie sie ihren Konflikt lösen. Die Freiwilligkeit ist damit
unbedingte Voraussetzung einer Mediation. |
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