BRIGITTE WUICH

 

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Eingetragene Mediatorin laut ZivMediatG: http://www.mediatorenliste.justiz.gv.at/mediatoren/mediatoren.nsf/contentByKey/ RHIR-68QC5L-DE-p
Mitglied der "Experts Group Wirtschaftsmediation"

NEU: Mit 1. Juli 2008 gibt es die so genannte „Lehrlingsmediation“ (§15a BAG  - außerordentliche Auflösung eines Lehrverhältnisses). Im Infoblatt „Lehrlingsmediation“ (pdf) sind die wichtigsten Punkte sowohl für  Unternehmen als auch Lehrlinge zusammengefasst. Haben Sie Fragen? Rufen Sie mich doch einfach an! 

Das Gesetz definiert Mediation in § 1 Abs. 1 ZivMediatG: "eine auf Freiwilligkeit der Parteien beruhende Tätigkeit, bei der ein fachlich ausgebildeter, neutrale/r Vermittler/in (Mediatorin oder Mediator) mit anerkannten Methoden die Kommunikation zwischen den Parteien systematisch mit dem Ziel fördert, eine von den Parteien selbst verantwortete Lösung ihres Konfliktes zu ermöglichen".

Mediation "in Zivilrechtssachen" (Zivilrechtsmediation ) ist Mediation zur Lösung von Konflikten, für deren Entscheidung an sich die ordentlichen Zivilgerichte zuständig sind (§ 1 Abs. 2 ZivMediatG).

Mediation ist Verhandlung zwischen Streitparteien in Anwesenheit eines Dritten (Mediator), der die Verhandlung nach einem strukturierten Ablauf leitet. Die Mediation dient der gütlichen Einigung und fragt nicht nach der "Schuld", sondern danach, wie die Parteien in Zukunft miteinander umgehen wollen (Lösungs- und Zukunftsorientiert). Dabei entscheiden ausschließlich die Parteien, worüber sie verhandeln und wie sie ihren Konflikt lösen. Die Freiwilligkeit ist damit unbedingte Voraussetzung einer Mediation.
Der Mediator oder die Mediatorin wird im Mediationsprozess keine Vorschläge machen (Eigenverantwortlichkeit der Parteien), sondern die Parteien durch einen besonderen Kommunikationsprozess führen, der aus mehreren Teilschritten besteht. Zunächst werden Positionen (Festlegung auf eine Lösungsoption) hinterfragt und zu Grunde liegende Interessen aufgedeckt und wird so versucht eine Grundlage eines gegenseitigen Verstehens zu schaffen. In der Folge entwickeln die Parteien eine Fülle von Lösungsoptionen (Brainstorming) und halten die umsetzbaren Lösungen in einer Mediationsvereinbarung fest. 


Dabei soll möglichst konkret geregelt sein, wer wann was macht. Die Mediation bietet sich als Weg der Konfliktlösung an, wenn die Parteien gemeinsame Ziele haben (z.B. weitere Kooperation zweier Unternehmen, beiderseitige Kindeserziehung trotz Trennung, Vermeidung langwieriger Gerichtsprozesse und der Kosten, Vermeidung von Konfliktfolgekosten).

Quelle: http://www.rechtsfreund.at/mediation.htm