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MEDIATION 

Neue Regelungen zur Lehrlingskündigung

Neu im Sozialpartnerpaket ist die Möglichkeit, Lehrverträge jeweils zum Ende des Lehrjahres zu kündigen. Vorangehen muss dem eine Kündigungsfrist von einem Monat sowie dieser wiederum ein (abgeschlossenes) Mediationsverfahren.

Zweck der Mediation ist:

die Problemlage für alle Beteiligten nachvollziehbar darzustellen, auszuloten, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Fortsetzung des Lehrverhältnisses möglich ist, und eine von allen Beteiligten akzeptierte Vereinbarung über die weitere Vorgangsweise zu treffen.

Erfolgt tatsächlich eine Kündigung, hat das AMS sicherzustellen, dass der Lehrling die Lehre fortsetzen kann (in einem Betrieb oder einem der neuen Ausbildungsangebote) oder in eine andere Lehre seiner Wahl umsteigen kann.

Psychologischer Effekt

Die Sozialpartner erwarten davon auch einen psychologischen Effekt: Manche Unternehmen lassen sich von der grundsätzlichen Unkündbarkeit von Lehrverhältnissen abschrecken. Diese Barriere soll abgebaut und damit die Bereitschaft zur Lehrausbildung erhöht werden.
(Quelle: www.arbeiterkammer.at)

Die Regierungsvorlage vom 2.4. 2008 finden Sie auf http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXIII/I/I_00505/fname_105134.pdf   

Als Mediatorin und Beraterin mit viel Erfahrung in der Arbeit mit Jugendlichen bin ich überzeugt, dass es bei dieser Art der Konfliktvermittlung und –lösung besonderer Qualitäten der MediatorInnen bedarf. Gemeinsam mit Kollegen und Kolleginnen setzen wir uns in der Arbeitsgruppe „Lehrlingsmediation“ kritisch mit der Regierungsvorlage auseinander.

 

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